Regierungsparteien lehnen Vorstoß zur Stärkung des Gesetzes ab
Bei der Sitzung des Sozialausschusses am 27. April 2022 im Landhaus brachten die Sozialdemokraten einen Antrag zur Verbesserung des Vorarlberger Jugendschutzgesetzes ein. Konkret schlugen sie dabei vor, dass der Verkauf und Konsum von sogenanntem „Snus“ künftig denselben Vorschriften wie andere gängige Tabakwaren unterliegt. Die Abgabe der mit Nikotin gefüllten Beutel soll damit erst an Personen ab 18 Jahren möglich sein. Dieser Gesetzesanpassung stimmten die Regierungsparteien jedoch nicht zu, da sie das aktuelle Gesetz als ausreichend ansehen. Dennoch konnte die SPÖ einen ersten Teilerfolg zum besseren Schutz der Vorarlberger Jugend einfahren. Die Forderung, den Handel wieder verstärkt für das Thema Jugendschutz zu sensibilisieren sowie die Jugendlichen und deren Eltern vermehrt über die gesundheitsschädlichen Folgen der „Snus“ aufzuklären, fand bei allen Parteien Zustimmung.
Gesetzliche Grauzone
Der Konsum von Snus hat sich über die letzten Jahre bei Vorarlbergs Jugend zu einem regelrechten Problem entwickelt. Dazu beigetragen hat auch, dass der Zugang zu den mit Nikotin gefüllten Beuteln keinem klaren gesetzlichen Reglement unterliegt, wie SPÖ-Jugendsprecherin Elke Zimmermann weiß: „Testankäufe haben ans Licht gebracht, wie schnell und problemlos die Jugendlichen an diese süchtig machenden Nikotinbeutel kommen können. Wir befinden uns hier derzeit noch in einer gesetzlichen Grauzone, die vom Handel schamlos ausgenutzt wird. Hier gehört ganz klar ein Riegel vorgeschoben. Dass unser Antrag zur strengere Kontrolle betreffenden dem Verkauf und dem Konsum der Snus vom Sozialausschuss heute abgelehnt wurde, ist für mich daher nicht nachvollziehbar.“
SPÖ richtet Appell an Regierungsparteien
Auf Unverständnis stößt die Ablehnung von ÖVP und Grünen vor allem deswegen, weil die striktere Regelung im Jugendschutzgesetz auch von Seiten der Vorarlberger Kinder- und Jugendanwaltschaft gefordert wurde. Die Sozialdemokraten appellieren daher an die Regierungsparteien, sich bis zur kommenden Landtagssitzung dem Thema vor allem in Hinblick auf die vorliegenden Expertenmeinungen noch einmal anzunehmen. „Die Jugend braucht unsere Unterstützung und braucht auch unseren Schutz. Wir können sie hier nicht einfach im Regen stehen lassen. Wenn hier nicht schnellst möglich eine gesetzliche Regelung zum Umgang mit diesen gesundheitsschädlichen Suchtmitteln erfolgt, fällt uns das Ganze früher oder später auf den Kopf“, zeigt sich Zimmermann von der Dringlichkeit überzeugt.