Warum agieren Vorarlberger BHs so streng?
Beschwerden über unverhältnismäßig hohe Strafen im Rahmen des COVID-19-Maßnahmengesetzes häufen sich. „Mir wird immer öfter von Fällen berichtet, in denen vor allem Jugendliche ohne Vorwarnung zu drastischen Strafzahlungen verurteilt wurden. Diese Vorgehensweise ist überzogen und kontraproduktiv“, so Martin Staudinger. Mit seiner Anfrage möchte er daher die genauen Zahlen zum wahren Ausmaß an Strafen durch die Bezirkshauptmannschaften in Erfahrung bringen.
Mahnen statt strafen
Die Bezirkshauptmannschaften haben bei Übertretungen von Corona-Schutzbestimmungen sehr hohe Strafen verhängt. Zwar sehen das Epidemie-Gesetz und das Covid-19-Maßnahmengesetz einen sehr hohen Strafrahmen vor. Aber:
„Strafen sollen das Verhalten ändern, nicht ruinieren“,
sagt Staudinger. Auch gilt im Verwaltungsstrafverfahren, welches das Verfahrensgesetz für die Verhängung der COVID-19-Strafverfügung darstellt, der Grundsatz „Beraten statt Strafen“. Dementsprechend sollte bei geringfügigen Verwaltungsübertretungen unter bestimmten Voraussetzungen zunächst keine Verwaltungsstrafe verhängt, sondern beraten werden. Innenminister Nehammer selbst spricht von Strafen nach Abmahnung und in anderen Bundesländern wird sehr wohl zuerst abgemahnt, bevor gestraft wird. Und auch die Volksanwaltschaft ist der Meinung, dass zuerst eine Abmahnung gemacht werden sollte.
Sicherheit mit Verständnis und Exekutive mit Augenmaß
Aus Berichten von der Bevölkerung weiß Staudinger, dass die Maßnahmen vor allem gegen Jugendliche aber auch Familien mit Kindern zum Einsatz kommen. Daher fragt er in der Anfrage auch nach, wie sich die Verurteilungen auf die verschiedenen Altersgruppen aufteilen.
„Ohne Frage soll der Vollzug der gesundheitssichernden Maßnahmen sichergestellt werden, jedoch ist immer auf Augenmaß und Verhältnismäßigkeit abzustellen“,
sagt Staudinger. Die Polizei ist das gewohnt, kann in diesem Falle aber nur entsprechend der Vorgaben handeln.
Landeshauptmann ist Chef der strafbemessenden BHs
Zudem möchte Staudinger wissen, wie es sich genau mit diesen Verwarnungen verhält.
„Den Vorarlbergern fehlt hier Rechtssicherheit“,
stellt er fest. Denn obwohl laut Innenministerium vor einer Bestrafung immer eine Verwarnung auszusprechen ist und nur in dem Fall bestraft werden darf, in dem sich die Verwarnten uneinsichtig zeigen, werde in Vorarlberg offenbar oft auf die vorherige Verwarnung verzichtet. Chef der Bezirkshauptmannschaften ist der Landeshauptmann. „Die Vorarlberger verlangen zu Recht nach einer klaren Vorgehensweise, die Rechtssicherheit schafft“, sagt Staudinger. Die Anfrage muss bis 18. Mai beantwortet werden.