Wohnraum und Grundversorgung während Corona-Krise sicherstellen
SPÖ-Wohnraumsprecher Michael Ritsch schlägt angesichts der Corona-Krise eine Maßnahme zur Verhinderung steigender Wohnungslosigkeit vor. Konkret soll Mietern nicht gekündigt werden dürfen, wenn diese wegen der Corona-Krise die Miete nicht mehr bezahlen können.
Vorarlberger vor Wohnungslosigkeit beschützen
Die Auswirkungen der Krise auf Vorarlberger Arbeitnehmer – etwa Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit – aber auch viele Selbstständige würden solche Maßnahmen notwendig machen, so Michael Ritsch:
„Praktisch über Nacht bricht bei tausenden Vorarlbergern ein großer Teil des Einkommens weg. Zusammenhalt heißt, sie in dieser Situation nicht alleine zu lassen. Daher ist es sinnvoll, dass dadurch entstehende Mietschulden nicht zur Kündigung der Wohnung führen dürfen. Niemand soll wegen der Corona-Krise das Dach über dem Kopf verlieren.“
Gelten solle das für Mietschulden, die vom 1. April bis 30. Juni dieses Jahres entstehen. Mieter sollen etwa durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachweisen müssen, dass die Zahlungsunfähigkeit auf der Corona-Krise beruht.
Grundversorgung sicherstellen
Gleiches soll auch für den Zugang zur kommunalen Grundversorgung gelten: Wer die Kosten für Strom, Gas, Telekommunikation oder zum Teil auch Wasser krisenbedingt nicht zahlen kann, soll davon nicht abgeschnitten werden, sagt Michael Ritsch. Die grundsätzliche Verpflichtung zur Zahlung von Miete und Grundversorgung bleibt von der Regelung aber unberührt. Der Vorschlag stammt aus Deutschland. Dort hat der Bundestag gestern eine gleichlautende Regelung beschlossen. Ritsch:
„Das ist sinnvoll und schützt viele Mieter vor dem Rauswurf. Daher sollten wir das auch in Österreich so handhaben.“