Wohnen: Michael Ritsch setzt sich für bezahlbare Mieten ein.
7 Euro Miete pro Quadratmeter für alle unter 30, der Rest wird dem Vermieter vom Land bezahlt: Diesen Vorschlag für bezahlbares Wohnen hat SPÖ-Wohnraumsprecher Michael Ritsch heute in den Volkswirtschaftsausschuss eingebracht. Allerdings sprachen sich die anderen Fraktionen dagegen aus, nur die SPÖ stimmte für die Entlastung der jungen Mieter. Damit verpassen es die Parteien der Landesregierung einmal mehr, eine Lösung für günstigere Mieten aufzugreifen.
Wohnen: Junge Erwachsene besonders stark belastet
Michael Ritsch erklärt: „Vorarlbergs Mieter müssen immer tiefer in die Taschen greifen. Die steigenden Mitpreise treffen jene mit kleinem Einkommen besonders stark. Weil vor allem junge Erwachsene zu dieser Gruppe mit kleinem Einkommen gehören, haben wir hier die Initiative ergriffen. Leider sahen das ÖVP und Grüne anders und haben das Anliegen nicht unterstützt.“ Die Gegenvorschläge der anderen seien äußerst oberflächlich und würden das Problem in seiner Tiefe nicht annähernd lösen können, so der Wohnraumexperte.
Fast 2.000 Junge warten auf bezahlbare Gemeindewohnung
Die definitive Abstimmung darüber wird bei der Landtagssitzung am 4. Juli stattfinden. Die Lage am Wohnungsmarkt sei bereits dramatisch, so Ritsch. Mit Stichtag 15. April 2019 warten in den Gemeinden 5.878 Einzelpersonen und Familien darauf, eine bezahlbare Gemeindewohnung zu erhalten. Davon stammen 1.983 Anträge von Personen unter 30 Jahren. Das sind genau ein Drittel aller AntragsstellerInnen, von denen wiederum mehr als ein Drittel noch bei den Eltern lebt und nur durch eine günstige Gemeindewohnung die Chance auf eine eigene Hausstandsgründung hat.
So funktioniert „7×7 – Junges Wohnen in Vorarlberg“
- eine fixe Miete von 7 Euro pro m2 inkl. Betriebskosten (Differenz wird vom Land ausgeglichen),
- eine einmalige Inanspruchnahme für einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren,
- eine Wohnungsgröße von maximal 50m2 plus weitere 20m2 pro zusätzlicher Person.
Voraussetzungen zum Erhalt der Förderung sind:
- Antragssteller ist zwischen 18 und 30 Jahre alt,
- die Meldung der geförderten Wohnung als Hauptwohnsitz,
- eine Einkommensgrenze von 1.500 Euro netto (14 x jährlich) für eine Person, bzw. 2.200 Euro netto für zwei Personen zuzüglich 350 Euro für jede weitere Person oder Kind,
- ein Mietpreis, der das ortsübliche Niveau nicht übertrifft.
Zusätzlich gilt:
- Nach Ablauf des 7-Jahres-Zeitraums kann die Wohnung zur Normalmiete weiterbewohnt werden,
- Wohnbeihilfe gibt es nicht zusätzlich, aber es gilt ein Verschlechterungsverbot,
- sollte die Wohnbeihilfen-Regelung im Einzelfall günstiger kommen, dann gilt diese.
Modell fördert zudem Alleinerziehende und Penionisten
Diese Maßnahme hätte zudem eine Folgewirkung auf alle anderen, die dringend auf eine Gemeindewohnung warten. Denn indem viele junge Erwachsene durch diese Förderung eine Wohnung am Privatmarkt beziehen können, werden die Wartelisten für Gemeindewohnungen deutlich kürzer. „Vor allem Alleinerziehende und Pensionisten sind oft auf bezahlbare Gemeindewohnungen angewiesen. Indem die ‚Konkurrenz‘ um diese Wohnungen kleiner wird, würden sie viel schneller so eine Wohnung erhalten“, erklärt Ritsch.